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   BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22   

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https://dejure.org/2022,5048
BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22 (https://dejure.org/2022,5048)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2022 - 1 BvR 124/22 (https://dejure.org/2022,5048)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22 (https://dejure.org/2022,5048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 20a IfSG
    Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Unzulässigkeit der unmittelbar gegen § 20a IfSG gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter des Ersten Senats als unzulässig

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Unzulässigkeit der unmittelbar gegen § 20a IfSG gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19
    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter des Ersten Senats als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Unzulässigkeit der unmittelbar gegen § 20a IfSG gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
    (2) Nichts Anderes gilt, soweit die Beschwerdeführenden ihren Ablehnungsantrag mit der Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter an einem früheren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21 -) begründen, mit dem der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Einführung der so genannten einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht abgelehnt wurde.
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
    Nicht ausgeschlossen sind Richterinnen und Richter, die sich bereits früher - in anderen Verfahren - zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage in bestimmter Weise geäußert haben (vgl. BVerfGE 133, 377 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch, wenn ein abgelehnter Richter oder eine abgelehnte Richterin nicht zur Mitwirkung im vorliegenden Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 142, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
    Nicht ausgeschlossen sind Richterinnen und Richter, die sich bereits früher - in anderen Verfahren - zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage in bestimmter Weise geäußert haben (vgl. BVerfGE 133, 377 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 16.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch in dem Verfahren betreffend Ausgangs- und

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
    Darüber hinaus gehende besondere Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit der hier abgelehnten Richterinnen und Richter begründen könnten, zeigen die Beschwerdeführenden nicht auf (vgl. auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17, - Rn. 3).
  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
    Das Verfahren der Richterablehnung dient keiner Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
    Darüber hinaus gehende besondere Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit der hier abgelehnten Richterinnen und Richter begründen könnten, zeigen die Beschwerdeführenden nicht auf (vgl. auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17, - Rn. 3).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvC 40/19

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter Voßkuhle, Hermanns, Müller und Kessal-Wulf

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter und Richterinnen; diese sind ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 153, 72 ).
  • BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 2604/21

    Verwerfung von offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
    Ungeachtet dessen, dass die tatsächlichen Angaben der Beschwerdeführenden unzutreffend sind, ist allein der von den Beschwerdeführenden gemutmaßte Impfstatus der abgelehnten Richterinnen und Richter gänzlich ungeeignet, die Besorgnis ihrer Befangenheit zu begründen (vgl. auch dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2022 - 1 BvR 2604/21 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
    Das Verfahren der Richterablehnung dient keiner Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 -, Rn. 7).
  • BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den

    b) Dabei dient das Ablehnungsverfahren nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22 - juris Rn. 8) oder einem Verfahrensbeteiligten eine Handhabe zu geben, einen seinem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 WD 13.16 - NZWehrr 2017, 128 ; SächsOVG, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 3 C 43/21 - juris Rn. 12).

    Dem entspricht des Weiteren, dass allein aus der richterlichen Vorbefassung mit einer auch im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage keine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22 - juris Rn. 8; zu § 41 Abs. 1 Nr. 6 ZPO: BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13 - NJW-RR 2015, 444 Rn. 8).

  • BVerwG, 12.10.2022 - 1 WB 61.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats im

    b) Dabei dient das Ablehnungsverfahren nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22 - juris Rn. 8) oder einem Verfahrensbeteiligten eine Handhabe zu geben, einen seinem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 WD 13.16 - NZWehrr 2017, 128 ; OVG Bautzen, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 3 C 43/21 - juris Rn. 12).

    Dem entspricht des Weiteren, dass allein aus der richterlichen Vorbefassung mit einer auch im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22 - juris Rn. 8; zu § 41 Nr. 6 ZPO: BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13 - NJW-RR 2015, 444 Rn. 8; EGMR, Urteil vom 16. Februar 2021 - 1128/17 - NJW 2021, 2947 - Rn. 48; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 1 Ws 203/22, 1 Ws 204/22 - NJW 2022, 2631 - Rn. 10).

  • BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16

    Geeignetheit der Ausführungen zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit der

    Dass der Antragstellerin Stellungnahmen der Mitglieder des Senats zu ihren Ablehnungsgesuchen nicht vor der Entscheidung zur Stellungnahme übersandt worden sind, war dem Umstand geschuldet, dass zu den offensichtlich unzulässigen Gesuchen dienstliche Stellungnahmen nicht einzuholen waren (vgl. zuletzt nur BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22, juris Rn. 2).
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